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Anerkannte medizinische Anwendung

Das HMPC hat Passionsblumenkraut als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe „Traditionelle Anwendung“).
Durch klinische Daten belegte Anwendungsgebiete (Zulassung): nervöse Unruhezustände.
ESCOP: bei Angespanntheit, Unruhezuständen und Erregbarkeit mit Einschlafstörungen.
Kommission E: bei Unruhezuständen

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